Mediation — seit 2012 gesetzlich verankertes Verfahren

Im ersten deutschen Mediationsgesetz ist nun Möglichkeit für Rechtssuchende geregelt, Rechtsstreitigkeiten durch eine schnellere und kostengünstigere Streit­­schlichtung zu lösen, bevor der Gang zum Gericht gewählt wird.

Dieses Verfahren der alternativen Streitbeilegung wird von der Mediatorin strukturiert geleitet, sachliche und persönliche Themen werden heraus- und bearbeitet und in einem konstruktiven, vertrauensvollen Gesprächsklima allparteilich behandelt. Den Konfliktbeteiligten wird es möglich sein, durch kooperatives Zusammenarbeiten interessengerechte und bedürfniswahrende Lösungswege zu gehen.

Die Mediatorin leitet neutral das Verfahren, eröffnet für die Beteiligten zukunfts­­weisende Perspektiven und wird weder ergebnisvorgebend noch rechtsberatend tätig.

Inhaltlich sind besonders geeignet Konflikte im familiären und nachbar­­schaft­­lichen Bereich sowie in der Arbeitsumgebung — also überall dort, wo Menschen auf Dauer miteinander verbunden sind.

Mediation — der richtige Weg?

Das Mediationsverfahren wird gewählt, wenn:

  • ein kostspieliges Gerichtsverfahren vermieden werden soll,
  • eine schnelle und kostengünstige Konfliktlösung angestrebt wird,
  • langjährige Beziehungen familiärer oder geschäftlicher Art
    erhalten bleiben sollen,
  • weitere Eskalation der bestehenden Konfliktsituation vermieden werden soll,
  • Kooperation in der Verhandlung und Mitbestimmung bei
    dem Ergebnis gewünscht wird,
  • wirtschaftliche Lösungen, bei der alle Seiten gewinnen, gesucht werden.